KaterHeute ist Sonntag. Nach den letzten Einträgen, die doch eher allgemeiner Natur waren, meines Erachtens aber jenseits von ARD und ZDF wichtige Informationen enthielten, möchte ich heute noch einmal auf Spanien selbst zurückkommen. Ab heute gibt es die Erlaubnis, unter bestimmten Voraussetzungen, das Haus zu verlassen. Begrenzte Zeit und räumlich stark eingeschränkt. Das werde ich im nachfolgenden Text skizzieren. Dazu hat der Stadtrat unserer Stadt eine Hilfestellung zu möglichen Fragen der Bevölkerung zu erlaubt/ verboten in der örtlichen Presse veröffentlichen lassen. Ich übersetze das einmal, damit ihr wißt, wie es uns hier in Spanien so ergeht. Das gilt bis zum 11. Mai.
FreigangKinder bis 14 Jahre.
(Anm.: Haben sie morgen Geburtstag dürfen sie das was folgt ab dann nicht mehr. Das heißt Geschwister, die entsprechenden Abstand haben dürfen dann über Nacht nicht mehr gemeinsam Gassi gehen.) Ich übersetze dann einmal frei, aber mit den "Spitzen", die ich teilweise doch spanisch finde. Hier gehts los:
Jungen sowie Mädchen dürfen zirkulieren (Anm.: steht da: circular), verkehren:
spazieren: auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die für die Öffentlichkeit frei gegeben sind. Außerdem in der freien Natur und auf Grünflächen, die dafür vorgesehen sind. Das bedeutet, auch an den Stränden und im Wald, sowie in den Parks (jetzt spezifiert für unsere Stadt:) El Mayeto, San Fernando und Laguna del Moral. Voraussetzung ist, dass ständig der Sicherheitsabstand zu anderen Menschen eingehalten wird. Dieser wird im nächsten Abschnitt beschrieben
Im Fall, dass der Ausgang nur zum Spazierengehen genutzt wird, ist folgendes verboten:
- Spielen in Erholungsräumen an der frischen Luft, wie Sportplätzen, Spielzellen am Strand, im Wald oder Parks.
- Es ist nicht erlaubt, stehen zu bleiben, weder an de Stränden, noch woanders in der freien Natur. Deshalb ist es verboten sich zu setzen. Es dürfen keine Stühle benutzt werden, keine Liegen und auch sich in den Sand setzen ist verboten. (Anm.: das ist praktisch, wenn es verboten ist, etwas in den Sand zu setzen oder auf Sand zu bauen)
- Es ist verboten, den Spaziergang dazu zu nutzen, Familien, Freunde oder andere Personen zu treffen.
- Es ist verboten, für den täglichen einstündigen Spaziergang das Auto zu benutzen. Kinder dürfen im Auto nur mitgenommen werden, wenn sie Erwachsene bei Arbeiten begleiten, die im Alarmzustand (Anm.: so heißt diese Ausgangssperre offiziell) erlaubt sind oder ärztlichen Maßnahmen.
Was die Kinder machen dürfen:
- Laufen, springen, spielen, Gymnastik, sofern der Sicherheitsabstand zwischen dritten Personen gewahrt wird. Sie dürfen ihr eigenes Spielzeug mitnehmen, Tretroller oder Rollbrett, Fahrrad. Immer unter Berücksichtigung der Einhaltung des Mindestabstands gegenüber Fremden.
In allen Fällen ist zu berücksichtigen, dass es kein Zwang ist, die Kinder auszuführen, sondern eine Möglichkeit für alle Familien. Wenn die Kinder Angst haben aus dem Haus zu gehen, darf man die Kinder nicht zum Spaziergang zwingen. Der Ausgang ist so kurz wie möglich zu gestalten oder abzubrechen, wenn die Kinder darum bitten.
Der Spaziergang hat immer in einem Radius von nicht mehr als ein Kilometer um den Wohnsitz des Kindes zu erfolgen. Dieser Radius darf nicht überschritten werden. (Anm.: machts wie die Höhlenforscher, langes Seil um den Bauch, in dem Fall 1.000 Meter lang und man ist immer auf der sicheren Seite. Hat ja nicht jeder google maps)
Es ist nur ein Spaziergang je Tag erlaubt. Die absolute Höchstdauer ist eine Stunde. Diese Stunde darf nicht in mehrere kleine Zeiteinheiten je Tag aufgeteilt werden . Ist das Kind einmal vor der Tür, beginnt die Zeit abzulaufen. Kehrt es zurück in die Wohnung oder das Haus ist die Zeit zu Ende. Gleichgültig wie lange das Kind vor der Schwelle war. (Anm.: hat das Kind die Türschwelle nach draußen überschritten, muss aber nach dem ersten Schritt dringend zur Toilette und geht zurück ins Haus, hat es für diesen Tag Pech gehabt.)
Die Uhrzeit, in der das Kind Ausgang haben darf ist täglich zwischen 12:00 Uhr mittags und 19:00 Uhr abends.
Das Kind darf nicht alleine ausgehen. Es hat immer eine erwachsene, für das Kind verantwortliche Person das Kind zu begleiten. Die Begleitung dürfen nur bestimmte Personen vornehmen: Volljährige, die mit dem Jungen oder Mädchen im gleichen Haushalt leben, im Haushalt Beschäftigte, die mit der Erziehung/ der Betreuung beauftragt sind.
Es dürfen daher die Kinder nicht begleiten: Großeltern (es sei denn, sie leben im gleichen Haushalt), Nachbarn, Familienangehörige oder andere Personen, die nicht mit ihm in einem Haushalt leben.
Es ist geraten, dass der verantwortliche Erwachsene, Vater, Mutter, Sorgeberechtigte, Pfleger oder Kindergärtner oder anderweitiger Erziehungsberechtigter immer die Geburtsurkunde des Kindes oder ein anderes Dokument mitführt, das die Aufsichtspflicht bestätigt.
Ist die verantwortliche Person eine andere, ist immer eine Genehmigung von Vater, Mutter, Sorgeberechtigter, Pfleger oder anderweitiger Erziehungsberechtigtem mitzuführen.
Ein Erwachsener darf bis zu drei Kinder bis 14 Jahren ausführen, sofern sie im gleichen Haushalt leben. Es ist nicht erlaubt, dass zwei Erwachsene gleichzeitig (bis zu drei) Kinder ausführen.
Nicht ausgeführt werden dürfen die Kinder, die virusbedingte Covid-19-Symptome haben oder in häuslicher Quarantäne sind oder deswegen separiert gehalten werden oder deswegen krankgeschrieben sind.
Maßnahmen für die Bevölkerung gleich oder älter 14 Jahren
Grundsätzlich dürfen Personen ab 14 Jahren und ältere sportliche Aktivitäten nicht professioneller Natur an der frischen Luft betreiben, in denen Spaziergänge eingeschlossen sind. Diese Erlaubnis ist zusätzlich zu den Aktivitäten des Grundbedarfs, die im Königlichen Dekret 463/202 vom 14. März zum Alarmzustand festgelegt sind.
Nicht kommerzieller Sport, enschließlich Spaziergängen dürfen unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
- Nur an erlaubten Orten, welche öffentliche Wege und Plätze sind, einschließlich freie Natur und gemehmigte Grünflächen. Deshalb ist es erlaubt sportliche Aktivitäen und Spaziergänge am Strand zu machen, im Meer und im Pinienwald (das ist jetzt wieder ortsspezifisch) und den Parks El Mayeto, san Fernando und Laguna del Moral. Ausgeschlossen sind sportliche Aktivitäten in städtischen Sportstätten, auch wenn sie unbedacht sind. (Anm.: soll wohl in Gebäuden bedeuten).
- Die Erlaubnis für die sportlichen Aktivitäten gelten für die ganze Stadt, einschließlich ländliche Zonen, außer den Spaziergängen, die nur innerhalb eines Radius von ein Kilometer um die Wohnung stattfinden dürfen. (Anm.: Fahrradfahren darf man auch außerhalb des "zivilisierten" bewohnten Bereichs innerhalb der Stadtgrenzen. Schwimmen dann wohl auch. Schwimmen in der Straße dann wohl nur bei entsprechenden Regengüssen oder Tsunami)
- Es ist nur Einzelsport erlaubt. Es bleiben verboten sportliche Aktivitäten, die körperlichen Kontakt benötigen (Anm.: dann ist wohl Horizontalsport auf der Straße und am Strand verboten. Das ist jetzt wieder eine sehr interne Info. Unser Pinienwald ist im Sommer nicht wirklich das, was katholische Landbevölkerung als jugendfrei definiert. Sehr unterhaltsam und lehrreich. Lach.). Außerdem ist das Zusammentreffen von zwei oder mehr Personen verboten, um den Sport zur gleichen Zeit am gleichen Ort zu betreiben, auch wenn die Mindestabstände eingehalten würden. Diese Generalklausel hat drei Ausnahmen:
- Die Spaziergänge dürfen auch zu zweit erfolgen, wenn die Personen im gleichen Haushalt leben.
- Personen, die auf physische Hilfe anderer angewiesen sind, dürfen eine Begleitperson haben. In diesem Fall muss die Person zwischen 14 und 70 Jahre alt sein und muss mit der benötigten Person zusammenleben oder eine Beschäftigte im Haushalt sein oder Pfleger/-in.
- Personen älter als 70 Jahre dürfen Sport treiben oder begleitet spazieren gehen, wenn diese Person mit ihr zusammenlebt und zwischen 14 und 70 Jahre alt ist.
- Diese Maßnahmen (Anm.: es sind wohl Ausgangsregeln = Ausgangserlaubnis gemeint) richten sich ausschließlich auf Spaziergänge und Sport, weshalb sie nicht angewendet dürfen für Familienbesuche, Freunde oder jedwede andere Person.
- Obwohl es erlaubt ist, am Strand spazieren zu gehen, Sport zu treiben oder im Meer zu schwimmen, ist es nicht erlaubt anzuhalten, im Sand sonnenzubaden, sich auf einen Stuhl zu setzen oder im Meer stehen zu bleiben, gleiches gilt für den Pinienwald und andere ländliche Naturgebiete. (Anm.: muss man sich in Bademontur zum Spaziergang begeben oder während des Laufens die Kleidung ablegen - sportlich. Und nach dem Bad im Laufen abtrocknen und dann wieder anziehen. Ich denke die Fingerfertigkeit der Spanier wird stark zunehmen. Wie auch die körperliche Flexibilität. Da nur Frauen gleichzeitig telefonieren, kochen, Baby füttern und bügeln können, wird das Schwimmengehen für Männer dann ausfallen.)
- Die Spaziergänge und sportlichen Aktivitäten dürfen nur einmal täglich vorgenommen werden, nur in erlaubten Gebieten, nur während ihrer Dauer und zu folgenden Zeiten:
- Grundsätzlich dürfen Spaziergänge und sportliche Aktivitäten nur zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr und 20:00 Uhr und 23:00 Uhr stattfinden.
- Reife Personen, älter als 70 Jahre, egal ob alleine oder begleitet, dürfen Spaziergänge und sportliche Aktivitäten zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr tätigen. (Anm.: da die älteren Herrschaften ja geübter sind, schaffen sie das gleiche Pensum wie die 14 -70-jährigen in kürzerer Zeit. Sehr durchdacht. Kommt mir spanisch vor)
- Personen, die begleitet ausgehen müssen, dürfen Spaziergänge und sportliche Aktivitäten zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr tätigen. (Anm.: Behinderte, die auf Begleitung angewiesen sind, sind natürlich auch schneller, weil zu zweit. Also doppelt unterwegs. Das ist wohl wie DSL. Alles viel schneller, auch beim telefonieren. Da hat man dann auch in halber Zeit das gleiche ausgesprochen wie analog. Mit der Bgründung wurde uns ja seinerzeit DSL schmackhaft gemacht.)
Andere Zeiten, als die vorhergenannten dürfen folgende Personen nutzen:
- Wer medizinische Gründe vorweisen kann.
- Personen, die begleitet werden müssen und feste vereinbarte Uhrzeiten dafür einhalten müssen. (Anm.: wohl solche, die auch sonst auf mobiles Pflegepersonal angwiesen sind und auch sonst zu festen Zeiten betreut werden)
- Die Erlaubnis ist nur erteilt für einmal je Tag. Die Zeiten dürfen nicht auf beide Zeiträume aufgeteilt werden.
Es darf kein motorisiertes Fahrzeug oder öffentliches Verkehrsmittel auf öffentlichen Wegen benutzt werden, um die physische Aktivität auszuführen. Allerdings dürfen nicht mechanisch angetriebene Zugfahrzeuge zum Transport benutzt werden, wenn der Sport aufgrund seiner Eigenart nur an bestimmten Orten stattfinden kann. Zu Beispiel Wassersport. Dieses Zugfahrzeug darf benutzt werden, wenn das sportspezifische Element nicht von Hand an den Ort des Sports bewegt werden kann. (Anm.: wenn ich also mit meiner Segeljacht eine Runde drehen möchte und diese gerade in der Garage steht, darf ich sie auf den Bollerwagen heben und mit dem Fahrrad zum Hafen fahren. Na das kommt mir doch wieder sehr spanisch vor)
Es sind alle Sportarten erlaubt. Ausnahme, sie erfordert physischen Kontakt mit anderen Personen. (Anm.: wie oben bei den anderen: Horizontalsport verboten) Das heißt, in diese erlaubten Sportarten sind eingeschlossen, Jagd, Sammeln von Meeresfrüchten und Sportfischen. Alle Sportarten, die beschrieben und nicht augseschlossen sind im Orden Ministerial (Ley Andaluza 8/2003, de 28 de octubre, de la flora y fauna silvestre; Ley Andaluza 1/2002, de 4 de abril, de ordenación, fomento y control de la pesca marítima, el marisqueo y la acuicultura marina; Decreto 361/2003, de 22 de diciembre del Consejo de Gobierno de la Comunidad Autónoma de Andalucía por el que se regula la pesca marítima de recreo en aguas interiores; y Decreto 126/2017, de 25 de julio, por el que se aprueba el Reglamento de Ordenación de la Caza e Andalucía). (Anm.: ich habe das einfach einmal kopiert ohne zu übersetzen, es geht u. a. um Naturschutzgesetze an Land und Meer)
Aufgrund der Tatsache, dass nur sportliche Betätigung ohne weitere Person erlaubt ist, wird empfohlen nur Sportarten zu betreiben, welche den Zusammenhalt des Körpers gewährleisten (Anm: die kein Risiko bergen, die physische Integrität des Körpers zu beeinträchtigen, steht da wörtlich), da man möglicherweise sonst ohne Hilfe bleiben könnte.
Trotz des oben Geschriebenen dürfen Personen mit Symptomen von Covid-19, zu Hause separierte wegen Covid-19, diagnostizierte Erkrankte an Covid-19 und in häuslicher Quarantäne befindliche Personen wegen Kontakt Covid-19 erkrankte Personen, keine Spaziergänge und sportlichen Aktivitäten im Freien durchführen.
Gleichfalls dürfen keine Spaziergänge und Sport betreiben, Bewohner (Anm.: ich nenne die armen ja Insassen, es sind ja nicht alle freiwillig im städtischen Altenheim) des städtischen Altenheims. In den nächsten Tagen wird sich die städtische Delegation für Sozialangelegenheiten mit der Junta Andalusiens (Anm.: das ist sowas wie die Regierung eines Bundeslandes in Deutschland) in Verbindung setzen und beraten, unter welchen Bedingungen man für die Bewohner des städtischen Altenheims Spaziergänge und sportliche Aktivitäten draußen realisieren lassen. (Anm.: wenn man die armen Menschen, die dort in Rollstühlen zusammengesackt gefüttert werden so anschaut, man kann zu den Mahlzeiten in den Speisesaal schauen, dürfte es sich bei dieser Aussage des Bürgermeisters um puren Zynismus handeln)
Die Maßnahmen in diesem Abschnitt sind kompatibel mit dem vorhergehenden. Daher kann die Person, die für die Begleitung eines Minderjährigen unter 14 Jahren verantwortlich war, am selben Tag von ihrer Erlaubnis Gebrauch machen, spazieren zu gehen oder nichtberuflichen Sport zu treiben. In ähnlicher Weise können auch diejenigen Betreuer, die eine Person über 70 Jahre oder eine Person mit irgendeinem Gebrechen auf ihrem Spaziergang begleitet haben, beide Genehmigungen kompatibel machen. (Anm.: ein Betreuer im Sinne des Textes, der schon Spaziergang oder betreuten Sport gemacht hat, darf trotz des Spaziergangs/ der sportlichen Betreuung einer Person für sich anschließend oder vorher eine Stunde Sport oder Spaziergang machen - nobel, den angeleiteten Sport/ Spaziergang nicht anzurechnen)
Maßnahmen zum Ortswechsel zu den Beeten
(Anm.: hier haben viele Menschen Schrebergärten für Gemüsebeete außerhalb des Stadtzentrums)
Ortswechsel zur Gartenpflege oder Gemüseernte in den "Schrebergärten" sind erlaubt. Sofern sie nicht beruflich, kommerziell genutzt werden
Diese Ortswechsel sind so selten wie möglich zu halten und unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Der Aufenthalt ist nur zu absolut unabdingbaren Zeit erlaubt, der zur Pflege und Ernte benötigt wird
- Es ist nur alleine erlaubt, es sei denn, es werden Behinderte, Kinder, Alte oder anderweitig erlaubte Personen begleitet
- Wenn der Garten im gleichen Stadtgebiet liegt, in der die Person lebt, bzw. im benachbarten. Es kann eine Erlaubnis für eine größere Entfernung gegeben werden unter folgenden Gründen:
- Wenn Tiere gefüttert werden müssen
- In den Fällen, in denen in Anbetracht der sozioökonomischen Situation des Betroffenen der Verbrauch des Gartenprodukts für seinen Lebensunterhalt unerlässlich ist. (Anm.: Menschen ohne Geld zum Einkaufen)
- Fälle von Vorsichtsmaßnahmen und Hygiene
Der Bürgermeister erinnert, dass alle Möglichkeiten des Spazierengehens, Sporttreibens, Hobbygärtnerns Erlaubnisse sind, niemals ein Zwang dies auch auszuführen. Obwohl, wenn ein Zwang besteht sie auszuführen (Anm.: dürfte dann wohl um die Tierfütterung- und Pflege gehen), sind immer maximale Voraussicht, Vorsicht, Gesundheitsschutz und -Sicherheit und Hygiene für alle einzuhalten.
Unter anderem versteht man darunter, konkurrierende Uhrzeiten und Orte zu vermeiden, einen Mindestabstand zwischen Personen von mindestens 2 Metern einzuhalten. Minderjährige müssen nicht Kontakt zu Familienangehörigen oder anderen Spaziergängern halten. Sie dürfen grüßen (Anm.: na immerhin) und (Anm.: sogar) eine kurze Unterhaltung führen, ohne jedoch den Sicherheitsabstand zu mißachten. Auf keinen Fall dürfen Personengruppen gebildet werden.
Außerdem muss man die weiteren Regeln im Auge behalten, wie Hände waschen vor dem Ausgehen, nach der Rückkehr nach Hause, sich nicht in die Augen, an die Nase und den Mund zu fassen. Es ist nicht nötig Gesichtsmasken zu tragen, es ist jedoch angebracht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann. Aus- und Eingang von Gemeinschaftsräumen immer mit Respekt und die Vorsichtsmaßnahmen der Hygiene sind einzuhalten und nichts ist exessiv zu berühren.
Im Fall, dass die erlaubte physische Aktivität über längeren Zeitraum betrieben wird, sind unnötige Stops im öffentlichen Raum zu vermeiden und auf ein absolut notwendiges Maß zu beschränken.
Verantwortung der Bevölkerung
Das Bürgermeisteramt von Rota erinnert im Interesse der Einhaltung dieser Vorschriften, sich nicht zurückzulehnen und die Vorschriften der Ausgangssperre zu beachten, die weiterhin gelten. Kontrollen werden verschärft, sowohl bei Eintritt in die Stadt, wie auch an den Stränden, Strandpromenaden und anderen öffentlichen Plätzen, an denen Ansammlungen von Menschen stattfinden können, welche in keinem Fall erlaubt sind.
Abschließend sei seitens des Rates hervorgehoben und gedankt des vorbildlichen Verhaltens der Bevölkerung, die während der ganzen Zeit des Alarmzustandes gezeigt hat, dass sie die Maßnahmen respektierlich einhält, auch während der langsamen Öffnung in den Normalzustand, den unsere Gesellschaft und Wirtschaft benötigt.
Das wars wirklich für heute.Bodycount ES
Deutsches Zahl.Bodycount DE
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