Hier also ein Auszug aus einer Zeit eines Protestes gegen unter anderem der Verschärfung von Medicalvorschriften. Genutzt hat es nicht sehr viel. Ob der Protest zu den "Erleichterungen" des z. B. LAPL in der heutigen Zeit beigetragen hat weiß man nicht. Ich meine aber schon, dass die dadurch bei dem einen oder anderen einsetzenden Denkprozesse doch zu etwas von Nutze waren und am Ergebnis beteiligt.
Deshalb lasse ich diesen Teil der Website einmal online zum Nachlesen. Vielleicht wird der eine oder andere ja aus seinem Schlaf gerissen. Das Thema ist dabei gleichgültig.
Seit Mai 2003 sind in Deutschland die Luftverkehrsgesetze und Verordnungen gem. JAR in Kraft.
Viele neue Vorschriften haben viele neue (Über-)Prüfungen gebracht. Einige Piloten hatten sich lose zusammengeschlossen, um sich gegen diese, nach ihrer Meinung überzogenen, neuen Vorschriften zu wehren. Viel Erfolg hatten sie nicht. Dafür aber recht mit ihrer Meinung, daß diese Vorschriften von dem einen oder anderen Behördenmitarbeiter mißbraucht würden und lange unsinnige Gerichtsverfahren mitbrächten und einige unschuldige Piloten als Opfer scheinlos auf der Strecke blieben.
In Kürze, April 2012, wird es weitere Verschlimmbesserungen in der Gesetzeswelt für Piloten geben. Und wieder wird es nicht einfacher. Von den Politikern, zum Teil gegen guten Rat der Betroffenen scheinbar ohne Sinn und Verstand abgenickt. Ich denke jedoch, so ganz ohne Sinn und Verstand findet das nicht statt. Ein Plan steckt dahinter.
Viele Privatpiloten hatten schon mit der Einführung der JAR-FCL ihre Scheine abgegeben. Viele erfahrene PPL-Lehrer hat der Luftsport durch JAR verloren. Nun kommt die EASA mit den neuen Richtlinien. Ich denke, mit dieser Überregulierung wird es dann auch Zeit für mich, mit über 8.000h Stunden und mehr als 21.000 Landungen dem PPL den Rücken zu kehren. 10 Jahre früher als geplant. Aber der Gesetzgeber möchte es wohl so, den privaten Luftsport für den kommerziellen Luftverkehr so stark zu minimieren, dass die paar übrig gebliebenen alten Hasen auch die Lust verlieren und auch der Luftsport von den ehrenamtlichen befreit wird. "Was nichts kostet nützt auch nichts." Welch eine erbärmliche Denkweise, dass alles, aber auch wirklich alles monetär meßbar sein muß oder sonst nichts wert ist.
Um meinen privaten anhaltenden Protest zu zeigen und vielleicht den einen oder anderen kritischen Geist aufrecht zu erhalten oder einen neuen zu wecken, habe ich auf dieser Seite Teile des jahrelangen aktiven Protestes einmal festgehalten. Während der Neugestaltung meiner Homepage habe ich festgestellt, dass der eine oder andere damals Aktive offensichtlich resigniert hat. Viele Links auf Protestseiten/ -briefe funktionieren nicht mehr. Die Hauptprotestseite der JAR-Contra-Bewegung existiert noch, ebenso das Diskussionsforum zum Thema. Dort kann das eine oder andere noch nachgelesen werden.
Hier nun die noch übriggebliebenen funktionierenden Reste der von mir damals zusammengstellten Proteste:
Autor: Jörg Eppers (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 20.10.2004 01:07
JAR FCL hat weitere Probleme geschaffen, die wenn schon etwas geändert werden soll, m.E. mit auf das Tablett müssen:
Problematik Motorseglerausbildung für Fußgänger. Diese ist nur noch unter verschärften Anforderungen zulässig: Die Flugzeuge müssen CVFR Ausrüstung besitzen und die Fluglehrer einen JAR FCL Schein. Fluggelände müssen für diese Ausbildung eine Zulassung haben.
Das bedeutet für einige Vereine das Ende der Fußgängerausbildung. Damit verschärft sich wiederum die Nachwuchsproblematik, sofern Alternativangebote wie UL nicht zur Verfügung stehen. Mancher Neueinsteiger scheut auch den Aufwand, welcher der Segelflugbetrieb produziert und beginnt lieber mit der Motorseglerausbildung.
So mancher Segelflieger hat das Interesse am Segelflugsport auch erst über den Motorsegler gewonnen. Der Motorsegler ist zumindest in meinem Verein Aushängeschild und Zugpferd auch für die Gewinnung neuer Segelflug-Mitglieder gewesen. JAR FCL hat diese Entwicklung beendet und dadurch ohne zu untertreiben erheblichen Flurschaden angerichtet. .
Außerdem stellt sich die Frage, ob es in Zukunft noch Fliegerkollegen gibt, welche noch Motorsegler Lehrer werden wollen, bei den gestiegenen Anforderungen - auch in finanzieller Hinsicht-.
Die Vereine werden wegen der gestiegenen Anforderungen an die Ausrüstung der Flugzeuge zusätzlich belastet und die Kosten für die Mitglieder in die Luft getrieben. Ist das im Sinne der Jugendarbeit der Vereine?
Dann stellt sich ja auch noch die Frage nach dem Nutzen der ganzen Übung, der Mehrkosten, des zusätzlichen Aufwands, u.a. Meiner Meinung nach steht der Mehraufwand außer Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen. Im Gegenteil: Die angestrebte Vereinfachung ist nicht eingetreten.
Seitens des DAeC wurde mir zu der Problematik Fußgängerausbildung folgendes geschrieben:
Seit dem 01.05.2003 mit Inkrafttreten der neuen Lizenzregelung nach JAR FCL und der Änderung zur LuftPersV kann die Ausbildung von Fußgängern auf Reisemotorsegler nur noch im Rahmen von JAR-FCL zum JAR-FCL-PPL A erfolgen, anbei einige Darstellungen zur Ausbildung.
Zum Umbau der Ausbildung bedarf es folgender Dinge:
- mindestens ein Fluglehrer mit einer Ausbildungsberechtigung und Lizenz nach JAR-FCL
- mindestens ein Reisemotorsegler mit der die Ausbildung nach JAR-FCL erfüllt werden kann (zusätzliche Ausrüstung - VOR, Wendezeiger oder künstlicher Horizont, GPS oder ADF, Transponder, Borduhr (Uhr des Piloten reicht auch aus)).
Da es sich bei der Ausbildung nur um eine PPL-Lizenz handelt mit der Berechtigung VFR am Tage (kein IFR), bedarf die Ausbildungseinrichtung auch nur der Registrierung bzw., da sie bereits eine Ausbildungsgenehmigung haben im Rahmen der Besitzstandswahrung einer Erweiterung auf JAR-FCL.
Nachlesbar in der LuftVZO § 32 Abs. 1; und Abs. 2 Pkt. 3 sowie § 33 Abs. 1 und Abs. 6.(siehe Anhang) Wie die ehemaligen Motorseglerlehrer zu einer Lehrberechtigung nach JAR-FCL kommen können, entnehmen Sie bitte aus dem Schema Umschreibung und der beigefügten gesetzlichen Grundlage (1. DV zur LuftPersV § 5 Absatz 10 bis 13).
Zur Sache komplette Ausbildung PPL A national auf Reisemotorsegler also außerhalb JAR-FCL folgender Stand.
Bereits vor Inkraftsetzung der Gesetzesänderung am 01.05.2003 hat der DAeC die Ausbildung auf Reisemotorsegler zum PLL A national gefordert und dies mit konkreten Änderungsvorschlägen im Gesetz untermauert. Nachzulesen in den Stellungnahmen des DAeC zur Gesetzesänderung. Als Antwort wurden uns diesbezügliche Erleichterungen und Übergangsbestimmungen zugesagt. Diese Zusage wurde mit einer erleichterten Umbau der Ausbildung nach JAR-FCL für den Motorsegler eingehalten aber diese reichen für den Vereinsbetrieb perspektivisch nicht aus.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch uns Durchführungsbestimmung gefordert, die es erlauben, die gesetzlich festgelegte Ausbildung nach LuftPersV § 1 analog der Möglichkeit nach JAR-FCL auch auf Reisemotorsegler durchzuführen.
Das BMVBW, was dem anfänglich zustimmte, hatte sich aber dann mit Ausblick auf eine europäischen Regelung wieder zurückgezogen. Diese Regelung ist in unserem Sinn und würde auch unserem Vorschlag nicht widersprechen, damit stünde eigentlich der Umsetzung unseres Vorschlages nichts im Wege. (Es wird in der Regelung eine Lizenz angestrebt, die Luftfahrzeuge unter 2000 kg beinhaltet und die Klassenberechtigungen Motorflug, Reisemotorsegler und UL enthält und von allen genannten Klassen in der Grundausbildung erwerbbar ist.) Wir werden deshalb jetzt auf der politischem Schiene eine diesbezügliche Umsetzung vorab im PPL A national versuchen durchzusetzen.
Als Ziel haben wir uns die Aero 2005 im April gesetzt. Entsprechende Dokumente liegen bereits vor.
Das Beste wäre wirklich JAR FCL von der Allgemeinen Luftfahrt vollständig zu entkoppeln und als separate neue Lizenz mit multinationaler Geltung neu einzuführen. Dann hätten alle etwas davon.
Ein weiterer Brief, veröffentlicht von einem Betroffenen:
Bezirksregierung Münster droht Lizenzentzug nach dem 15.08.2005 an
Letzte Aufforderung aus Münster (datiert 18.05.2005) und ein Versuch der Beantwortung meiner Fragen, heute per Post erhalten:
Abs.: Bezirksregierung Münster/ Domplatz 6-7/ 48143 Münster
Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11.01.2005; Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für Luftfahrer im Sinne von §4 in Verbindung mit §1 Abs.2 Nr.1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Ihr Protest gegen die Durchführung der vg. Zuverlässigkeitsüberprüfung vom 01.06.2005; hier eingegangen am 03.06.2005
Sehr geehrte...........,
mit.o.g. Schreiben an den Herrn Regierungspräsidenten äußern Sie ihr Unverständnis darüber, dass Sie mit dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) am 15. Januar 2005 zum Personenkreis, der der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG unterliegt, gehören. Mit §7 Abs. 1 LuftSiG ist der Personenkreis, der einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen ist, u.a. um Luftfahrer und Flugschüler im Sinne von §4 in Verbindung mit §1 Abs.2 Nr.1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetz (LuftVG) erweitert worden. Betroffen sind demnach Führer von Motorflugzeugen, Hubschraubern, Luftschiffen und Motorseglern. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass nach den Ereignissen vom 11. September 2001 auch der zivile Luftverkehr für Terroristen generell ein exponiertes Anschlagsziel darstellt. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.
Gleichzeitig wurde §4 Abs Nr. 3 LuftVG geändert. Demnach darf nunmehr die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges nur erteilt werden, wenn u.a. keine Zweifel an der Zuverläössigkeit des Bewerbers nach §7 des Luftsicherheitsgesetzes bestehen .
Die Bezirksregierung Münster führt die Zuverlässigkeitsüberprüfungen als Luftsicherheitsbehörde des Landes NRW in Bundesauftragsverwaltung durch.
Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen bezüglich der Zuverlässigkeitsüberprüfung nehme ich wie folgt Stellung:
Zwecks Klärung der Frage, ob eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG nur zur Voraussetzung der Neuerteilung einer Erlaubnis gem. §4 LuftVG zu machen ist, oder ob diese auch bei Verlängerung bzw. Erweiterung von Lizenzen vorliegen muss, fand am 07. April 2005 eine Ressortbesprechung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesminister für Verkehr, Bauen und Wohnen statt. Beide Bundesministerien kamen darin überein, dass alle in §7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG genannten Luftfahrer und Flugschüler mit Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu überprüfen sind. Dies erfasst auch Personen, die bereits im Besitz einer Lizenz nach §4 Abs. 1 LuftVG sind. Da Sie zum Personenkreis der Lizenzinhaber gehören, habe ich weisungsgemäß Sie mit Schreiben vom 25.02.2005 und 24.05.2005 hinreichend aufgefordert, einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu stellen.
Die Frist für eine Wiederholung der Überprüfung bedarf gem. §17 Abs. 1 LuftSiG noch der Regelung durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern. Deshalb kann ich zur Frage, in welchen zeitlichen Abständen eine Wiederholungsüberprüfung durchgeführt werden muss, gegenwärtig keine Aussage treffen.
Da es gegenwärtig ebenso keine Durchführungsverordnung zum neuen Luftsicherheitsgesetz gibt, ist für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung der neu aufgenommenen Privatpiloten §7 LuftSiG anzuwenden. Ergänzend greifen für das Verfahren dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ein. Das Bundesverkehrsministerium des Innern hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen übergangsweise bis zum Inkrafttreten einer Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung gemäß §17 LuftSiG eine einheitliche Verfahrensweise vorgeschlagen. Hiernach ist gem. §4 Abs.1 LuftVG Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis, dass keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers bestehen dürfen. Verweigert ein Luftfahrer die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit, so begründet dies Zweifel an der Zuverlässigkeit, da für die Bejahung der Zuverlässigkeit eine Überprüfung nach §7 LuftSiG zwingend vorgeschrieben ist. Gemäß §7 Abs.3 Ziffer 2 und 3 LuftSiG darf die Luftsicherheitsbehörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit Anfragen bei den Polizeivollzugs-, den Verfassungsschutzbehörden der Länder und dem Bundeszentralregister sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen.
Hinsichtlich einer noch zu erhebenden Verwaltungsgebühr möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer nach §7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG ist grundsätzlich eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Dennoch können derzeit von mir keine Gebühren erhoben werden, da es insoweit an einer gebührenrechtlichen Kostebnregelung, mithin an einer rechtlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Da ich gegenwärtig auch hierüber keine Aussage treffen kann, wann mit einer solchen Kostenregelung zu rechnen ist, werde ich derzeit für die Feststellungen der Zuverlässigkeitsüberprüfung keine Gebühr erheben. Damit ich die Gebührenerhebung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen kann, wird in den Ergebnismitteilungen an die Luftfahrer folgende Formulierung aufgenommen:
Eine Gebührenerhebung für diese Entscheidung erfolgt durch gesonderten Bescheid.
Bislang wird im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für den Regelfall eine Gebühr von 15.- und für Sonderfälle, die einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern, 25.- festgesetzt. Von einem erhöhten Verwaltungsaufwand ist dann auszugehen, wenn die Luftsicherheitsbehörde bei vorliegenden Erkenntnissen Akten bei den Strafermittlungsbehörden anfordern und/ oder eine Anhörung des Betroffenen durchführen muss. Zahlungspflichtiger ist der Antragssteller.
Die Voraussetzungen bezüglich der Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen können Sie den einschlägigen Vorschriften (LuftVG, LuftVZO, LuftPersV und JAR-FCL1 (deutsch) sowie zur Anerkennung ausländischer Lizenzen den §§28, 28a LuftVZO entnehmen.
Die Rückgabe der Lizenzen kann persönlich oder auf dem Postweg erfolgen, dieses obliegt Ihnen.
Bereits entstandene und künftig anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder einem möglichen Widerruf Ihrer Lizenzen liegen in Ihrer Verantwortung.
Ich fordere Sie erneut auf, die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde (Bezirksregierung Münster) mit dem Ihnen vorliegenden Antrag bis zum 15.08.2005 zu beantragen. Sollte der Antrag bis zum genannten Datum nicht bei der Luftsicherheitsbehörde vorliegen, sehe ich mich gezwungen, Ihre Lizenz nach §4 Abs.3 LuftVG zu widerrufen, da eine Verweigerung eines Luftfahrers zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründet. Zum vorgesehenen Widerruf gebe ich Ihnen hiermit nach §28 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW (VwVfG) bis zum 15.08.2005 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Scheiper)
Noch ein "Protestschreiben" an die Behörde:
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
nach § 7 LuftSiG
Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler
Zum Marktsteig 4;
01728 Possendorf
Regierungspräsidium Dresden z.Hdn. Fr. P. Hofmann
Postfach 10 06 53
01076 Dresden
Possendorf, den 16. 6.2005
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG / Ihr Schreiben vom 10. 6.2005
Sehr geehrte Frau Hofmann,
Mit Ihrem Schreiben fordern Sie mich auf, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) meiner Person zu beantragen. Im Resultat geben Sie hinter einer Menge Paragraphen versteckt an, dass überprüft werden muss, ob ich nach 30 Jahren Tätigkeit als Privatpilot für dieses Land ein erträgliches Risiko darstelle oder ein potentieller Terrorist bin, der aus dem Verkehr gezogen werden muss, um (Zitat:) den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen sicher zu stellen. Das ist eine ungeheuerliche Unterstellung! Gleichzeitig drohen Sie mir für den Fall, dass ich diese Überprüfung nicht beantrage, dass meine Privatpilotenlizenzen widerrufen werden können.
Der Verdacht ist Unrecht! Der Widerruf meiner Lizenzen bedeutet für mich als langjährigen, passionierter Privatpiloten ein empfindliches Übel i.S.d. § 240 StGB. Mit dieser Drohung wird von mir über das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige Einverständnis unrechtmäßig erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten. Ein Gesetz dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG. Der geäußerte Verdacht, ich sei ein potentieller Terrorist, ist so unbegründet, dass es die Gesetzeslage niemals hergibt, dass die Behörden selbstständig Nachforschungen anstellen können. Aus dem Grund soll ich diese Nachforschungen selber beantragen! Ein solches Vorgehen macht jeden gesetzlichen Schutz des unschuldigen Bürgers zu einer Farce. Mit §7 LuftSig können über jeden Verdacht erhabene Privatpiloten ohne jede weitere Begründung durch Drohungen der Verwaltung dazu gebracht werden, auf genau diesen Schutz zu verzichten. Für mich erfüllt das den Tatbestand der Nötigung.
Ich gebe hiermit aktenkundig zu Protokoll, dass ich das nicht freiwillig tue. Ich verweise noch einmal auf § 4a BDSG. Ich bin nicht damit einverstanden, dass ohne begründeten Verdacht in meinem Leben herumgeschnüffelt wird und ich bin nicht damit einverstanden, dass diese Daten ohne mein Wissen in allen möglichen Ämtern analysiert und bewertet werden. Die Unterschrift auf dem Formular wird mir von Ihrer Behörde abgepresst. Ehrlicher wäre es, dieser Staat würde die ZÜP ohne dieses erzwungene Einverständnis einfach durchführen. Dummerweise erlaubt das GG diese Überprüfung nur im Einzelfall bei begründetem Verdacht. Ich werde wahrscheinlich trotzdem alles tun, um meine Fluglizenzen zu behalten. D.h. ich werde die ZÜP gezwungenermaßen beantragen. Dazu muss ich aber die Konsequenzen beurteilen können.
Da die Bundesrepublik offiziell ein Rechtsstaat ist, gehe ich davon aus, dass die Bürger nach Art. 103 (2) GG weiterhin das Recht haben, die festgelegten Gesetze, Verordnungen, Regeln und Kriterien zu erfahren, die sie einhalten müssen, wenn sie keine Nachteile erleiden wollen.
Mit Bezug auf Art 103(2) GG beantrage ich deshalb mit diesem Schreiben die Antworten auf alle Fragen und die Zustellung der angefragten Unterlagen:
In welchen Abständen muss die ZÜP wiederholt werden. Es sind je nach Bundesland Zeiträume von 1, 3 und 5 Jahren in der Diskussion.
1. a) Wie lange ist die ZÜP in Sachsen gültig? b) Wo ist das geregelt? Für die ZÜP sind je nach Bundesland Gebühren zwischen 25 und 150 EURO im Gespräch. Eine Gebührenordnung ist nicht bekannt.
2. a) Wie hoch sind die Gebühren in Sachsen für die ZÜP? b) Wo sind diese Gebührensätze geregelt?
3. Ich beantrage, dass Sie mir schriftlich bestätigen, dass die von mir zwangsweise beantragte ZÜP ausschließlich dazu dient, sicher zu stellen, dass ich keine (Zitat:) Angriffe auf den Luftverkehr, keine Flugzeugentführung, keine Sabotageakte und auch keine terroristischen Anschläge plane oder begünstige. Ich weiß, dass dieser Satz als Hinweis auf dem Antrag steht. Es reicht mir aber nicht aus, dass ich ihn unterschreibe. Ich beantrage, dass Ihre Behörde mir diesen Satz schriftlich bestätigt. Es geht hier um die Umsetzung von Bundesrecht, die selbstverständlich auch bundeseinheitlich erfolgen muss. In dem Zusammenhang ist es dann schon bemerkenswert, dass einige Länder die Adressen der letzten 5, andere der letzten 10 Jahre wissen möchten. Einige Länder überprüfen nur die Antragsteller für Neulizenzen, andere ausnahmslos alle.
4. a) Warum werden in Sachsen ausnahmslos alle PPL-A Piloten überprüft? Beim RP Münster und in BW werden nur die Antragsteller für Neulizenzen überprüft. Die Luftämter in Bayern haben die ZÜP bis zur Veröffentlichung der entsprechenden DV komplett ausgesetzt! b) Ist in der BRD und speziell in Sachsen im Zusammenhang mit der regierungsseitig geschürten Terrorhysterie die Gleichheit vor dem Gesetz im Bundesgebiet außer Kraft? c) Geht von sächsischen Piloten eine größere Gefahr aus als von Piloten in anderen Bundesländern? Offensichtlich gibt es immer noch große Spielräume. Wenn man will. In §4 LuftSig wird ausdrücklich gefordert, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden muss. Für die Sicherheitsüberprüfungen für Privatpiloten nach §7 des neu geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes gilt: - Sie ist völlig ungeeignet den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern; - Sie ist nicht erforderlich, da sich potentielle Terroristen einer solchen Sicherheits- überprüfung mit Leichtigkeit entziehen können. - Sie ist nicht angemessen. a) Es gibt wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit, die nicht durch eine Sicherheitsüberprüfung abgewendet werden sollen. b) Der Nachteil für die Betroffenen steht in überhaupt keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel und zum öffentlichem Interesse (Erhöhung der Sicherheit). Zwischen dem Schaden des Einzelnen (Privatpiloten) und dem Nutzen für die Allgemeinheit besteht ein krasses Missverhältnis. Dieser Teil des Gesetzes verletzt aus den genannten Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden ( OBG in der Fassung vom 20.4.2004; (GVBl.I/04 S.153)) Diese Maßnahmen verletzen den aus Art.20 Absatz 3 des GG abgeleiteten Grundsatz des öffentlichen Rechts, wonach jegliches staatliches Handeln in Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
5. Wieso hält es Ihre Behörde für verhältnismäßig, Piloten zu überprüfen die sich nachweislich seit vielem Jahre nichts zu Schulden kommen lassen? Andere Bundesländer können das offensichtlich ganz anders regeln, ohne die Sicherheit der BRD zu gefährden. Die Anordnung einer Überprüfung sieht das LuftSiG nicht vor. Aus dem Grund muss Ihre Behörde mir erhebliche Nachteile androhen, falls ich diese Überprüfung nicht selber beantrage und der für mich dann weitgehend unkontrollierten Weitergabe meiner Daten nicht freiwillig zustimme. Mit dieser unter Androhung von Nachteilen erpressten Zustimmung werden aus gutem Grund eingeführte Gesetze umgangen und außer Kraft gesetzt.
6. Ich beantrage die schriftliche Bekanntgabe der Rechtsgrundlage, mit deren Hilfe Ihre Behörde mich unter Androhung erheblicher Nachteile (Lizenzverlust) zu diesem Antrag zwingt und §4(1) BDSG außer Kraft setzt. Zum Verständnis: Bitte nennen sie mir nicht den §7 LuftSig. Ich frage nach der Rechtsgrundlage mit der §7 LuftSig den §4(1) BDSG außer Kraft setzen kann. Da ich nach über 30 Jahren fliegerischer Tätigkeit alles tun werde, um die Lizenzen zu behalten, sind für mich die Antworten auf die folgenden Fragen besonders wichtig, damit ich das Risiko, als potentieller Terrorist eingestuft zu werden, minimieren kann: Damit Sie diese Beurteilung überhaupt durchführen können, muss es einen Kriterienkatalog geben, der Willkür ausschließt. Damit ich überhaupt eine Chance habe, mich in Zukunft danach richten zu können, muss ich diesen Punktekatalog kennen. Art. 103 (2) GG gibt mir das Recht, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen zu kennen, deren Verletzung für mich zu Nachteilen führt.
7. Nach welchen Kriterien werde ich gegebenenfalls als so unzuverlässig eingestuft, dass mir die Planung oder Begünstigung von (Zitat:) Angriffen auf den Luftverkehr, Flugzeugentführung, Sabotageakte oder terroristische Anschläge unterstellt werden können? Ich beantrage die Bekanntgabe des kompletten Beurteilungskatalogs und die Definition des Begriffs zuverlässig im Sinne von §7 LuftSiG. Beim RP Düsseldorf ist bereits ein Fall bekannt geworden, in dem alleine ein längerer beruflicher Aufenthalt in einem arabischen Land zu Komplikationen und Nachfragen bei der Beurteilung der ZÜP geführt hat. Ich will das vermeiden.
8. Mit welchen Ausländern darf ich in Zukunft noch Kontakt haben, ohne behördlichen Zweifel an meiner Zuverlässigkeit zu wecken? Ich haben berufliche Kontakte zu US- amerikanischen Kollegen mit iranischem und pakistanischem Pass. Wenn sie mir nicht schriftlich bestätigen, dass diese Kontakte für mich auch potentiell keine negativen Konsequenzen haben können, werde ich diese abbrechen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Kollegen deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen. Ich bekomme regelmäßig Anfragen aus dem arabischen Raum, Nordafrika, Pakistan, Indien, China und Südamerika nach Praktika, Diplom- oder Doktorarbeiten an meinem Lehrstuhl. Ich kann diesen Studenten in der Regel nichts anbieten. Aber wo immer möglich, versuche ich diese jungen Leute weiter zu vermitteln. Bis Sie mir die angeforderte, schriftliche Positivliste gegeben haben, mit welchen Ländern ich weiter Kontakte pflegen darf, ohne meine Fluglizenzen zu gefährden, werde ich jede dieser Anfragen grundsätzlich ablehnen. Ich werde keine Weitervermittlung mehr vornehmen, um nicht in den Verdacht zu geraten, Terroristen den Weg in die BRD geebnet zu haben. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe schriftlich mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen. Ohne eine definitive, schriftliche Positivliste von Ihrer Behörde werde ich nur noch Kontakte zu Personen mit Pässen der EU oder NATO Staaten aufrechterhalten. Im Zweifelsfall werde ich die Frage nach der Nationalität stellen und ich werde die von unserem Staat vorgegebenen sicherheitspolitischen Gründe und die für mich bestehende Rechtsunsicherheit für den Kontaktabbruch schriftlich mitteilen.
9. Wie gehe ich mit Studenten aus Terrorstaaten um? Atta, einer der beiden Terrorpiloten vom 11.9., war ein völlig unauffälliger Student in Hamburg. Er ist durch die Sicherheitskontrollen unserer Behörden nicht erfasst worden. Auf die staatlichen Kontrollen ist offensichtlich kein Verlass. Ich beantrage schriftlich von Ihrer Behörde die Bekanntgabe einer Liste von Nationalitäten, bei denen ich nicht in Verdacht der Unzuverlässigkeit gerate und mir deshalb zugetraut wird, dass ich (Zitat:) Angriffen auf den Luftverkehr, Flugzeugentführung, Sabotageakte oder terroristische Anschläge plane oder begünstige, wenn Studenten dieser Länder an meinem Lehrstuhl über längere Zeit als studentische Hilfskraft beschäftigt und von mir betreut werden. Ich unterrichte Studenten der Luft- und Raumfahrt in Triebwerkstechnologie. Dieses Wissen kann sehr wohl dabei helfen, ein Flugzeug zu führen. Dieses Wissen versetzt sie ganz sicher in die Lage, ein Kleintriebwerk selber auszulegen oder ein problemlos käuflich zu erwerbendes Kleintriebwerk (2000 EURO) richtig auszuwählen, zu modifizieren und zu betreiben. Damit wird jeder Modellbauer in die Lage versetzt, eine schnell fliegende, ferngesteuerte Drohne zu bauen. Wir werben mit großem Aufwand um Studenten aus dem Ausland, damit sie an der TU Dresden studieren. Aber niemand kann von mir verlangen, dass ich es unter diesen Umständen riskiere, im Rahmen Ihrer Nachforschungen mit unbekannten Kriterien in den Verdacht zu geraten, Terroristen technisch ausgebildet zu haben. Ohne diese schriftliche Positivliste werde ich keine ausländischen Studenten von außerhalb der EU oder der NATO an meinem Lehrstuhl mehr als Hilfskräfte beschäftigen. Dieses Vorgehen zu meinem Schutz ist mir persönlich sehr unangenehm. Ich werde mich bei diesen Studenten deshalb entschuldigen, ihnen die Gründe mitteilen und sie über ihre Botschaften an die deutsche Regierung verweisen.
10. Sollten Bürger von NATO Staaten von Ihnen als sicherheitskritisch eingestuft werden (Türken, Iren, Basken), verlange ich, dass Sie mich schriftlich und unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Zur Erinnerung: ich unterrichte Triebwerkstechnologie:
11. Ich beantrage von Ihnen die schriftliche Bestätigung, dass mir die normale Vorlesungs- und Prüfungstätigkeit bei Studenten aus Terrorstaaten an der TU Dresden auf keinen Fall negativ ausgelegt werden kann. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, ich sei unzuverlässig und bei mir besteht die Gefahr, dass ich (Zitat:) Angriffe auf den Luftverkehr, Flugzeugentführungen, Sabotageakte oder auch terroristische Anschläge plane oder begünstige, welche Auswirkungen hat das auf meine berufliche Stellung? Darf ich weiter Studenten unterrichten oder werde ich aus dem öffentlichen Dienst entfernt? Es hat Zeiten gegeben, da hat ein Verwandter bei der KPD ausgereicht, um den Hausmeisterposten zu verlieren. Stehe ich mit diesem ungeheuerlichen Verdacht in den Papieren dann unter permanenter Überwachung, um mich an diesen terroristischen Plänen zu hindern? Wird mein Arbeitgeber von diesem Verdacht auf Unzuverlässigkeit und potentieller Terrorabsicht unterrichtet?
12. Ich beantrage schriftliche Auskunft darüber, welche weiteren Folgen die ZÜP für mich haben kann.
13. Ich beantrage, dass unabhängig von dem Ausgang der ZÜP mir alle Anfragen bei allen Diensten und alle sich daraus ergebenden Erkenntnisse über mich zeitnah mitgeteilt werden. Ich beantrage hiermit in jedem einzelnen Fall die vollständige Akteneinsicht. Sollten Sie mir die Fragen nicht vollständig beantworten können und mir die beantragten Unterlagen (Kriterienkatalog, Positivliste) nicht überlassen können, stelle ich fest, dass es für mich im Zusammenhang mit dem Erhalt meiner Fluglizenzen keine Rechtssicherheit gibt. Die notwendige Rechtsklarheit ist nicht gegeben: Ich kenne die Regeln nicht, die ich einhalten muss. Ich kenne die Kriterien nicht, nach denen meine Lizenz widerrufen werden kann. Ich weiß nicht, unter welchen Bedingungen mir unterstellt wird, dass ich (Zitat:) Angriffe auf den Luftverkehr, Flugzeugentführungen, Sabotageakte oder auch terroristische Anschläge planen oder begünstigen könnte. Es gibt nichts, auf das ich mich im Falle eines notwendigen Einspruchs berufen könnte. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war auch dann, wenn der Widerruf meiner Fluglizenz in juristischem Sinn keine Strafe sondern nur ein Verwaltungsakt ist.
14. Ich beantrage die Aussetzung der ZÜP, bis Sie für mich Rechtssicherheit hergestellt haben.
15. Ich beantrage eine schriftliche Bestätigung durch Ihre Behörde, dass mein Bestehen auf diesen z.T sogar durch das GG verbrieften Rechten für mich keine Nachteile hat und nicht bereits zu der Beurteilung Unzuverlässig im Sinn von §7 LuftSig führen kann. Zum Schluss mache ich hier ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich ohne die von mir als Minimum geforderte Rechtssicherheit für den Fall von beruflichen Nachteilen wegen meiner Bemühungen, nicht in Terrorverdacht zu geraten, gegen Ihre Behörde wegen dieser mangelnden Rechtssicherheit auf Schadenersatz klagen werde. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es mir mit diesem Brief nicht darum geht, Arbeit bei Ihrer Behörde zu verursachen. Mir ist es mit meinen Fragen, Anträgen und den angekündigten Konsequenzen bitterernst. Ich darf Sie also bitten, meine in klarem Deutsch verständlich gestellten Fragen, Anträge und meine Verunsicherung genauso klar und verständlich mit dem gleichen Ernst in jedem Punkt zu beantworten. Ich erwarte in diesem Fall von Ihrer Behörde deutlich mehr als die übliche Seite mit dem zur Beeindruckung des Publikums und zur Absicherung der Behörde vorgefertigten Textblock mit Paragraphen. Ich erwarte schriftliche Erklärungen mit klaren, verständlichen Aussagen, nach denen ich mich ohne weitere juristische Beratung richten kann. Mit der Abgabe des Antrags auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG leiste ich meine Angaben und die Unterschrift nur unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA Germany e.V. als Musterverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, bzw. weitere von der AOPA noch einzureichende Musterverfahren. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals gekennzeichnet wird. Da für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Privatpiloten alle Unterlagen bei Ihnen vorhanden sein müssen, kann es kein Problem sein, meine Fragen zu beantworten und die beantragten Unterlagen zu beschaffen. Ich notiere mir deshalb für Ihre Antworten und die von mir angeforderten Unterlagen als Termin den 08.07.2005. Das sind zwei Wochen, bevor ich die Entscheidung treffen muss, ob ich den Antrag auf die ZÜP einreiche. Ich brauche diese Zeit, um die im Moment noch unbekannten aber u.U. schweren persönlichen Konsequenzen abzuwägen und bitte um Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler
Kopie z.K.: an den Dekan der Fakultät Maschinenwesen an der TU Dresden
Noch ein Trauerspiel aus dieser Zeit:
10 Der erste Schein ist weg
============================
http://www.jar-contra.de/
Wer bis jetzt immer noch geglaubt hat, mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung ginge es gegen Terroristen oder terroristische Anschläge gegen die Luftfahrt, muss langsam aufwachen:
Der ehemals jüngste Fluglehrer Deutschlands, Maurice Konrad aus Oerlinghausen, muss nach jahrelanger ehrenamtlicher Tätigkeit innerhalb einer Woche unter Androhung von 500 EURO Zwangsgeld seine Lizenzen abgeben. http://jarcontra.csa-gmbh.com/luftsportinfo/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=10
Verwaltungsgebühr für den Widerruf: 30 EURO
Anlass: M. Konrad hat die ZÜP nach §7 LuftSiG nicht beantragt
Begründung für den Sofortvollzug:
Zitat: "Insoweit steht die Vermutung im Raum, dass berechtigte Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit vorliegen. Damit ist eine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und damit für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gegeben, die für die Zeitdauer eines etwaigen Widerspruchverfahrens oder Klageverfahrens nicht hinzunehmen ist."
Und das nach vielen Jahren Ehrenamt und Jugendarbeit!
Wer hat da die Unverfrorenheit, nach mehr ehrenamtlichem Einsatz in diesem Land zu rufen?
Wer bejammert da scheinheilig, dass unsere Jugend zu sehr sich selber überlassen ist?
Noch einmal im Klartext:
- Wer nicht freiwillig auf seine Grundrechte zum Datenschutz und auf die Unschuldsvermutung verzichtet, - wer nicht bereit ist, dass für ihn bei den Diensten (BND, MAD, BKA usw, guckt auf das Antragsformular!) ohne begründeten Anfangsverdacht eine Akte angelegt wird, über die er anschließend keine Kontrolle mehr hat
und - wer auf Rechtssicherheit besteht, bevor er sich in die Mühlen dieser Staatsdiener begibt, wird wie ein Terrorist behandelt.
Nach einem kurzen Intermezzo von nur 15 Jahren sind wir wieder soweit, dass nur zuverlässige Bürger und Volksgenossen sich in Deutschland fliegerisch betätigen dürfen.
Zuverlässigkeit wir nach nicht veröffentlichten Kriterien und damit im Zweifelsfall willkürlich definiert.
Das hatten wir alles schon einmal:
Volksfeinde (33-45), Klassenfeinde (45-90) und jetzt Terroristen (seit 2004). Der Staat braucht Feindbilder um Oma Erna und Opa Gerd verständlich zu machen, warum die eigenen Bürger unter strenger Kontrolle zu halten sind.
Kein Volksfeind durfte bei den Nazis fliegen, kein Klassenfeind bei der SED und Terroristen dürfen bei uns nicht in die Luft.
Und wer Volksfeind, Klassenfeind oder Terrorist ist, wird immer noch nicht nachvollziehbar aufgeschrieben. Das wird aus dem Tagesgeschäft heraus willkürlich bestimmt.
Claus Dieter Zink haben sie schon angedroht, dass er besser die überhöhte Rechnung von Quast (AMC Stuttgart) zahlen soll, wenn er nicht als unzuverlässig gelten will.
Maurice hat versucht, Hilfe bei seinem Interessenverband mit den hervorragenden Beziehungen zur Politik, dem DAeC zu bekommen. Aber der Präsident und seine Mannen sind leider nicht ím Haus und stehen leider nicht zur Verfügung. Es gibt auch keinen Rückruf und schon gar kein Hilfsangebot.
Der Fall Ingo Wiebelitz wiederholt sich: Unser Dachverband hat kein Interesse, seinen Mitgliedern zu helfen. Da ist System drin.
Und jetzt kommt Ihr:
Macht unseren "Interessenvertretern" im Präsidium, am besten vereinsweise, Eure Meinung zu dem Thema direkt klar:
praesident@daec.de
und im Forum
http://www.daec.de/forum/index.php
Sie sollen nicht sagen können, sie hätten die Stimmung der Mitglieder nicht gekannt.
Schreibt die Mails aber auch auf http://www.streckenflug.at/phorum/list.php?f=17
Dann bleiben sie erhalten. Auf dem DAeC Forum werden unbotmäßige Kommentare auch schon mal gelöscht.
Was sind die neuesten Aktivitäten des DAeC für unsere Interessen:
Der Entwurf zur Durchführungsverordnung zum LuftSiG ist raus.
http://www.aopa.de/dev/cms/upload/downloads/zuep.pdf
s. auch hier:
http://www.aopa.de/dev/cms/front_content.php?client=1?=1&idcat=63&idart=380
Neu ist gegenüber den bisherigen Andeutungen, dass die ZÜP jetzt "nur noch" alle 3 Jahre durchgeführt werden soll.
Die Kosten werden mit einem Rahmen von EUR 5,00 bis EUR 256,00 angegeben.
Es gibt keine Kriterien für die Beurteilung der Zuverlässigkeit.
Es sind "nur" die Wohnsitze der letzten 10 Jahre anzugeben.
Es gibt keine Hinweise, was bei fehlendem Antrag oder bei ausdrücklich geäußerter Verweigerung geschieht. (Dafür brauchen wir keine Regelung. Das wissen wir jetzt)
Es wird ganz allgemein auf die Mitwirkungspflicht verwiesen.
Es gibt keinen Hinweis über die Verwendung der Daten, wie in § 7 Abs. 1.2 LuftSiG gefordert.
Die Verbände sind aufgefordert bis zum 4. November 2005 Stellung zu nehmen.
IN der DV für die ZÜP stehen keine Kriterien, nach denen Zuverlässigkeit beurteilt wird. Man legt sich nicht fest. Die DV muss nämlich durch den Bundesrat!
In der 2. Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften werden die Herren dann konkret:
http://www.daec.de/downfiles/recht/Entwurf_LuftVZOuLuftPersV.pdf
Verstöße gegen das Strassenverkehrsrecht, Medikamentenmissbrauch, Alkoholprobleme, Rauschgift, alles führt zu terroristischer Gefährdung des Luftverkehrs.
Diese Verordnung muss nicht durch den Bundesrat. Man teilt sich das auf. In die DV kommen nur zustimmungsfähige Formulierungen.
Abgesehen davon, dass sie völlig wirkungslos und überflüssig ist:
Die ZÜP nach §7 LuftSiG ist ausschließlich mit dem Argument eingeführt worden, dass terroristische Angriffe abgewehrt und verhindert werden sollen.
Medikamentenmissbrauch, Rauschgift- und Alkoholprobleme gehören allenfalls in die Tauglichkeitsuntersuchung, auf keinen Fall in die Terrorbekämpfung.
Die Absicht wird aber deutlich, wenn in den Änderungsvorschlägen im Klartext davon gesprochen wird, dass Führerscheinentzug oder Vorstrafen zur Einstufung "Unzuverlässig" führen können.
Es geht einzig um Disziplinierung mit Ermessensspielraum und um sonst nichts. Wer zu stark aufmupft bekommt bei der nächsten Auffälligkeit die Fluglizenz entzogen. Der Führerschein kommt wieder, der PPL nicht.
Klingt unglaublich? Unsere Berichte über den kommenden ZÜP Unfug wurden noch im April von den Piloten als polemische Stimmungsmache abgetan.
Unser aller Dachverband hat das auf seinen hausinternen Instanzenweg geschickt und fordert die Landesverbände auf, zu kommentieren. http://www.daec.de/index.php
Bis dahin haben die noch nicht einmal eine Kommission gebildet, geschweige denn eine Meinung.
Anstatt die Ärmel aufzukrempeln und den Politikern zu zeigen, dass knappe Termine setzten nicht reicht, um Flieger auszubremsen, schickt er den Aktenvorgang auf die Reise und kann sicher sein, der Termin wird verpasst. Das sichert das viel beschworene gute Verhältnis zur Politik.
Nehmt ihnen die Arbeit ab! Lest Euch das durch und schickt Eure Meinung und die Vorschläge direkt an den DAeC, damit der überhaupt eine Chance hat, den knappen Termin zu halten und keine Entschuldigung für Untätigkeit hat. Sagt ihnen im Klartext, was Ihr erwartet.
praesident@daec.de
und im Forum
http://www.daec.de/forum/index.php
Eine Demokratie ist nur so gut wie ihre Mitglieder. Wenn wir den (eigen-) Interessenvertretern die Arbeit unkontrolliert überlassen, dann brauchen wir uns hinterher nicht zu wundern, dass unsere Interessen auf der Strecke bleiben.
Wer Pflichten abgibt und sich zurücklehnt, verliert Rechte.
Konrad
Verteiler: ca. 600 Vereine und 1000 weitere Personen
Da meine Adressenliste naturgemäß begrenzt ist, verteilt das bitte über eure eigenen Maillisten weiter.
Und weiter gehts:
Liebe JAR - Contra - Freunde,
es ist so weit:
Es hat den ersten von uns erwischt, Maurice Konrad, seine Lizenz ist weg.
Natürlich ist mal wieder die Bez. Regierung Münster federführend.
Mit der Strafandrohung von 500 Teuro hat Maurice seinen Schein
innerhalb von einer Woche abzugeben.
Er ist unzuverlässig, weil er sich weigert,
gegen unsere freiheitlichen Bürgerrechte durch Handlung und Tat zu verstossen
und diese Grundgesetzverletzung damit zu unterstützen.
Immerhin war er mal der jüngste Fluglehrer Deutschlands!
Und jetzt wird sein jugendliches Engagement auf diese fiese Art beendet!
Jetzt wird er gekreuzigt.
Das war vor über 2000 Jahren so,
warum soll die Menschheit denn in dieser so kurzen Zeit etwas dazu gelernt haben?
Wer sich diesen Pharisäern nicht unterwirft, der wird
- zumindest als Flieger - schlicht aus der Welt geschafft.
Unglaublich die Argumentationen der Henkerbehörde.
In unserem Forum findet ihr das Originaldokument
und eine Menge bereits eigelaufener Kommentare
Unter:
http://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=7840&t=7840
http://jarcontra.csa-gmbh.com/luftsportinfo/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=10
Maurice ist inzwischen übrigens bereits hervorragend mit anwaltlicher Hilfe
versehen und JAR - Contra und unsere Freunde waren da
beim Vermitteln mal wieder superschnell.
Ich wollte euch für diesen eintretenden Fall ursprünglich auch um finanzielle Hilfe bitten.
Hat sich aber schlicht erledigt, weil wir inzwischen so viele supergute Mitstreiter haben,
denen es eine Freude ist, gemeinsam mit uns gegen diesen Unfug vorzugehen!
***********************************
Pilot und Flugzeug unter JAN BRILL war auch sofort zur Stelle:
http://pilotundflugzeug.de/servlet/use/Home.class
*******************************************
Irgendwie werden wir jetzt zu "Politisch Verfolgten",
weil wir es wagen, anderer Meinung zu sein,
das genügt für die außergerichtliche Bestrafung.
**************************************************
Der zweite "Klöpfer der Woche" ist, dass das BMI jetzt einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zum
LuftSiG veröffentlicht hat.
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121566/Internet/Navigation/DE/Gesetze/Gesetzesentwuerfe.html__nnn=true
Diese DV hat der DAeC gefordert und ihr dürft jetzt mal selber staunen, was da drin steht.
Auch hierzu Kommentare aus unserem AT - Forum:
http://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=7895&t=7895
Glaubt ihr jetzt immer noch, dass das alles gar nicht so schlimm kommen wird?
Unter dem Strich ist noch immer nicht definiert, was denn nun unzuverlässig im Sinne des Terrorismus ist. Im Gegenteil, Dinge, die mit Terrorismus nicht das Geringste zu tun habe, werden deinen Schein kosten.
Es genügt, dass du auf die grundgesetzgarantierten bürgerlichen Rechte bestehst,
und Schluss ist mit (dem Privileg) Fliegen.
Mit genau den gleichen Argumentationen werden sie morgen
die ADAC - Mitglieder sicherheitsüberprüfen können.
Oder die Waffenbesitzer, Rucksackträger oder oder oder .....
Dieser Entwurf sagt nichts und erlaubt den Bürokraten eigentlich alles.
Auch der geringste Zweifel gibt ihnen das Recht, dir den Schein zu annullieren.
Weiterhin standhaft wird der §4 LuftSiG ignoriert.
(Das ist der peinliche kleine Paragraph zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit.)
Das alles ist nichts weiter als eine Ermächtigungsverordnung zu einem Ermächtigungsgesetz gegen eine wehrlos scheinende Minderheit!
Wenn jetzt in deinem Verein noch nicht alle unsere Petition unterschrieben haben,
dann weiß ich nicht, was noch passieren soll. Dann seid ihr wirklich wehrlos
und ihr habt euch da drein ergeben!
Vermutlich passiert erst etwas, wenn die ersten Mitglieder klamm und heimlich verschwinden.
Aus wegen der dahintersteckenden Peinlichkeit wird dieses Mitglied Euch natürlich nicht sagen, weshalb er oder sie nicht mehr kommt. Sie werden einfach wegbleiben!
Genau so wird das laufen, Ihr werdet es nicht einmal merken!!!
Unsere Kritk an diesem ZÜP-Unfug wurde noch im April von vielen Piloten
als polemische Stimmungsmache abgetan.
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Wir haben jetzt bereits zwei JAR-Contra-Mitglieder (Konrad und Eckhard),
die auf dem DAeC - Forum - einfach so - gesperrt wurden.
Unfähigkeit zur Entgegennahme von Kritik,
das kennen wir doch nur aus allen patriarchalen Systemen.
Damit verstößt der DAeC gegen das
grundgesetzgarantierte Recht der freien Meinungsäußerung!
"An Ihren Taten sollt ihr sie erkennen!"
Das ist pure Zensur!
Solange wir in einem Land leben,
in welchem solche klaren Verstöße gegen das GG
von anerkannten "Größen" unserer Gesellschaft
ganz offiziell geduldet und mit keinerlei Strafe belegt sind,
habe ich meine dadurch bewiesenen Zweifel
an der wahren Menschlichkeit dieser Westlichen Welt.
Und dadurch bekomme ich immer mehr Zugang zu den
tieferen Beweggründen der sogenannten "Terroristen".
In Wirklichkeit werden wir doch durch dieses patriarchale Verhalten
- insbesondere der Bürokraten und ihrer Handlanger und Verwalter -
selbst durch unsere eigenen Landsleute zunehmend terrorisiert.
Unterdrückung anderer Meinungen ist Intoleranz und Verachtung,
ja Entwürdigung, und das hat noch nie zur Entwicklung
von mehr Menschlichkeit und gegenseitiger Achtung geführt!
Dagegen wehre ich mich in reiner Notwehr, so nenne ich das!
Zunehmend glaube ich auch nicht mehr daran,
dass mit unserem Dachverband überhaupt noch zu reden ist.
Ihr glaubt gar nicht, wie total anders da die AOPA sich präsentiert.
Wir arbeiten - insbesondere mit der Vizepräsidentin, Sibylle Glässing - Deiss,
von morgens bis abends zusammen und wir sind dort gerne gesehene Partner,
die mit Freude an einer gemeinsamen Sache arbeiten.
Wir ergänzen uns, und was der eine nicht kann, das macht der andere für alle!
Ein Jammer, dass solches nicht auch wie selbstverständlich mit allen Verbänden gelingt
und sich von Anfang an von selbst genau so ergeben hat.
Dabei möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, dass es durchaus Landesverbände gibt,
die inzwischen unser Fachwissen und unser Engagement zu schätzen wissen.
Wir sind doch alle kostenlose Mitarbeiter, die sich die Verbände eigentlich in ihrer
Personal- und Geldnot gar nicht leisten können. Im Stillen hoffe ich, dass diese wenigen LV
immer zahlreicher werden mögen, indem sie die anderen einfach mit infizieren.
Jeder von euch kann sich daran beteiligen, indem er vielleicht hin und wieder
denen eine Mail zuschickt, damit sie endlich aufwachen und in
JAR-Contra keine lästige Konkurrenz mehr sehen.
In genau diesem Zusammenhang kann jeder von euch sofort tätig werden
und den zugegebenermaßen personalgebeutelten Verbänden zuarbeiten.
Wie es aus jedem Verein heraus gemacht werden könnte,
das hat Stefan euch mitgeteilt:
http://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=7766&t=7766
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Aus den Nürnberger Nachrichten:
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=399134&kat=27
Möglicherweise wird das umstrittene Gesetz nicht mehr lange Bestand haben:
Bayern und Hessen haben gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag eingereicht.
Am 9. November werden die Karlsruher Grundrechtshüter darüber verhandeln
und die "Norm" vielleicht aus dem Verkehr ziehen.
Nach diesem interessanten Artikel verweigern also zahlreiche Pioloten den ZÜP - Antrag.
Hoffentlich haben die vorher in ihrer Bekanntschaft auch jede Menge Werbung für unsere Petition gemacht.
Stellt euch nur vor, 20 % würden den Antrag nicht einreichen?
Wir hätten sofort gewonnen,
der Staat wäre zum Umdenken gezwungen
und die Folgsamen waren blamiert.
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Deshalb lasst uns weiter handeln, damit die reagieren müssen!
Euer
Claus-Dieter
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Jede Menge Links und aktuellste Artikel jetzt auf unserer Website:
http://www.jar-contra.de
JAR - Contra C.-D. Zink
Kto: 83 999 019
Voba Asperg-Markgröningen
BLZ 604 628 08
Hier findet Ihr ein paar Links zum Thema JAR und dem daraus resultierenden Desaster und den fliegerischen Schicksalsschlägen sowie zum Thema Sicherheitsüberprüfung für Privatpiloten gem. LuftSiG
Aufgrund des Alters der Links kann es durchaus sein, dass der eine oder andere nicht mehr funktioniert. Ab und zu schaue ich zwar noch einmal ob der Funktionsfähigkeit, aber leider viel zu selten.
Protestbrief an Innenminister (Vorlage für jedermann)
http://www.jar-contra.fly.to/
http://www.kflog.org/~eckhard/jarfcl/petitionen.html
http://www.fliegen-unterfranken.de
http://www.luftsportinfo.de
http://pilotundflugzeug.de
http://www.fliegen-unterfranken.de (Erster Brief an den Deutschen Bundestag des Prof.. Dr. Ing. Konrad Vogeler
http://www.fliegen-unterfranken.de (Ein zweiter Brief des Prof. Dr. - Ing. Konrad Vogeler an den Deutschen Bundestag)
http://www.fliegen-unterfranken.de
Protestbrief an Innenminister anl. Sicherheitsüberprüfung
Offener Brief des Prof. Dr. - Ing. Konrad Vogeler an Dr. Roland Quast, AMC Germany
Prof.
Dr. - Ing. Konrad Vogeler an Regierungspräsidium Dresden anl. zuverlässigkeitsüberprüfung gem LuftSiG
Eigenwerbung:
Interessiert an Mineralien? Esoterik-Magazin www.abraxas-versand.de
Die meines Erachtens beste UL-Ausbildung, die es gibt Ultraleichtflugschule Patrick Nagel www.ultraleicht-homepage.de
Lust auf Urlaub im UL in Spanien? UL mieten in Spanien. Die Kurzform der obigen Website der gleichen Flugschule www.flugschule-andalu.de
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